Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Nationalen Naturmonuments „Grünes Band Brandenburg“
VO-NNMGRUENESBANDAnlage 1
Stand: 01.09.2026
Für Anlage 1 VO-NNMGRUENESBAND liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.