Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Zehnte Verordnung zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten

VO-ID260547

§ 1 Teilaufhebung Baubeschränkungsgebiet

Stand: 02.08.2026

Brandenburg

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID260547/1#abs-1 (1) Das im Landkreis Oberspreewald-Lausitz gelegene Baubeschränkungsgebiet „Hosena/Koschenberg“ wird wie aus der Anlage ersichtlich teilweise aufgehoben.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID260547/1#abs-2 (2) Die Karten und Pläne, die Bestandteil der Teilaufhebung des unter Absatz 1 genannten Baubeschränkungsgebietes sind, werden gemäß § 107 Absatz 2 des Bundesberggesetzes zu jedermanns Einsicht archivmäßig gesichert beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg niedergelegt.

§ 2