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§ 1 VO-ID260547 (Brandenburg) — Teilaufhebung Baubeschränkungsgebiet

Zehnte Verordnung zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das im Landkreis Oberspreewald-Lausitz gelegene Baubeschränkungsgebiet „Hosena/Koschenberg“ wird wie aus der Anlage ersichtlich teilweise aufgehoben.

(2) Die Karten und Pläne, die Bestandteil der Teilaufhebung des unter Absatz 1 genannten Baubeschränkungsgebietes sind, werden gemäß § 107 Absatz 2 des Bundesberggesetzes zu jedermanns Einsicht archivmäßig gesichert beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg niedergelegt.