Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Verfahren der Feststellung von Veränderungen des angestammten Siedlungsgebietes der Sorben/Wenden

VO-ID212966

§ 4

Stand: 02.08.2026

Brandenburg

Die Feststellung, dass eine kontinuierliche sprachliche oder kulturelle sorbische/wendische Tradition bis zur Gegenwart nachweisbar ist, ist aufgrund einer Abwägung aller Umstände des Einzelfalls und angemessener Gewichtung der Ausdrucksformen sorbischer/wendischer Sprache oder Kultur zu treffen. Art, Dauer, Intensität, Ausstrahlung, Anlass, Bindungswirkung und Aussagekraft einzelner Anhaltspunkte sind in angemessenen Bezug zueinander zu setzen.

§ 3 § 5