Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Norduckermärkische Seenlandschaft“
VO-ID212856§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 02.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212856/11#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212856/11#abs-2 (2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt außer Kraft:
Der Beschluß Nr. X - 5 - 10/62 des Rates des Bezirkes Neubrandenburg vom 25. Mai 1962 über die Erklärung von Landschaftsteilen zu Landschaftsschutzgebieten für die Landschaftsschutzgebiete "Comthurey", "Feldberger Seenlandschaft", "Großer See bei Fürstenwerder", "Lychen - Boitzenburg" und "Templiner Seenkreuz" für den Geltungsbereich dieser Verordnung sowie für die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung liegenden, jedoch vom Landschaftsschutzgebiet allseits umschlossenen Flächen.
Potsdam, den 12. Dezember 1996
Der Minister für Umwelt,
Naturschutz und Raumordnung
Matthias Platzeck