Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Müggelspree-Löcknitzer Wald- und Seengebiet“
VO-ID212852§ 3 Schutzzweck
Stand: 02.08.2026
Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes ist
die Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungs- und
Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, insbesondere
der Lebensraumfunktion der Quellen, der Stand- und
Fließgewässer einschließlich ihrer Uferzonen, der Altarme und
der Moore sowie der Wälder mit ihrem standorttypischen Artenbestand, vor
allem Bruchwälder der Niederung, Erlen-Eschenwälder an
Fließgewässern, Weich- und Hartholzauenwälder,
Eichen-Hainbuchenwälder, naturnahe Kiefernwälder und
Kiefern-Traubeneichen-Wälder sowie der kulturgeprägten Biotope und
Landschaftselemente wie Wiesen und Weiden der Auen und Niederungen,
Trockenrasen, Feldgehölze, Weidengebüsche, Hutewälder mit
Wacholder, Hecken, Kopfweiden, Alleen, Baumreihen und Einzelbäume,
der weitgehend unzerschnittenen Landschaftsräume vor allem als
Lebensraum störungsempfindlicher Tierarten großer
Arealansprüche wie Seeadler, Fischadler und Kranich,
der Grundwasserneubildung und des naturnahen Abflussgeschehens im Gebiet,
der ökologischen Funktionsfähigkeit der Böden,
des Regionalklimas in seiner Ausgleichsfunktion für den Ballungsraum
Berlin,
eines landschaftsübergreifenden Biotopverbundes der Gewässer mit
ihren Uferbereichen,
als Beitrag zum Schutz der im Gebiet liegenden Flächen des
Schutzgebietssystems Natura 2000;
die Erhaltung der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit der eiszeitlich
geprägten Landschaft als Ausschnitt des Berlin-Fürstenwalder
Urstromtals mit seinen weitläufigen Talsand- und Sanderflächen, den
darin eingelagerten Seen, Fließgewässerauen und Mooren, den
abschnittsweise aufgesetzten offenen und bewaldeten Binnendünenfeldern
sowie den das Urstromtal begrenzenden reliefstarken Hügeln der Stauch- und
Endmoränen mit zum Teil ausgeprägten Hangkanten, insbesondere
der reich strukturierten, von extensiv genutzten Grünlandflächen
und dem naturnahen Lauf der Spree geprägten Kulturlandschaft der
Müggelspreeniederung mit eingelagerten Röhricht-, Ried- und
Hochstaudenbeständen, Auengewässern, Bruch- und Auenwaldbereichen,
Baumgruppen und Kleingehölzen sowie den die Aue rahmenden
Eichenmischwäldern auf den Kanten der Talsandterrassen,
des Löcknitztales mit dem naturnahen Lauf der Löcknitz,
ausgedehnten Erlenwäldern, Röhricht- und Riedbeständen sowie
eingelagerten blütenreichen Feuchtwiesen und deren Brachen,
der naturnahen Ufer der Seenkette zwischen Hoppegarten und Grünheide
und der Seen am westlichen Rand des Schutzgebietes;
die Erhaltung und Entwicklung des Gebietes wegen dessen besonderer
Bedeutung für die landschaftsbezogene Erholung im Einzugsbereich von
Berlin;
die Rekultivierung ehemaliger Rohstoffabbaugebiete unter Erhalt
vielseitiger Reliefstrukturen im Sinne der Nummern 1 bis 3.