Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Müggelspree-Löcknitzer Wald- und Seengebiet“

VO-ID212852

§ 3 Schutzzweck

Stand: 02.08.2026

Brandenburg

Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes ist

die Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungs- und

Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, insbesondere

der Lebensraumfunktion der Quellen, der Stand- und

Fließgewässer einschließlich ihrer Uferzonen, der Altarme und

der Moore sowie der Wälder mit ihrem standorttypischen Artenbestand, vor

allem Bruchwälder der Niederung, Erlen-Eschenwälder an

Fließgewässern, Weich- und Hartholzauenwälder,

Eichen-Hainbuchenwälder, naturnahe Kiefernwälder und

Kiefern-Traubeneichen-Wälder sowie der kulturgeprägten Biotope und

Landschaftselemente wie Wiesen und Weiden der Auen und Niederungen,

Trockenrasen, Feldgehölze, Weidengebüsche, Hutewälder mit

Wacholder, Hecken, Kopfweiden, Alleen, Baumreihen und Einzelbäume,

der weitgehend unzerschnittenen Landschaftsräume vor allem als

Lebensraum störungsempfindlicher Tierarten großer

Arealansprüche wie Seeadler, Fischadler und Kranich,

der Grundwasserneubildung und des naturnahen Abflussgeschehens im Gebiet,

der ökologischen Funktionsfähigkeit der Böden,

des Regionalklimas in seiner Ausgleichsfunktion für den Ballungsraum

Berlin,

eines landschaftsübergreifenden Biotopverbundes der Gewässer mit

ihren Uferbereichen,

als Beitrag zum Schutz der im Gebiet liegenden Flächen des

Schutzgebietssystems Natura 2000;

die Erhaltung der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit der eiszeitlich

geprägten Landschaft als Ausschnitt des Berlin-Fürstenwalder

Urstromtals mit seinen weitläufigen Talsand- und Sanderflächen, den

darin eingelagerten Seen, Fließgewässerauen und Mooren, den

abschnittsweise aufgesetzten offenen und bewaldeten Binnendünenfeldern

sowie den das Urstromtal begrenzenden reliefstarken Hügeln der Stauch- und

Endmoränen mit zum Teil ausgeprägten Hangkanten, insbesondere

der reich strukturierten, von extensiv genutzten Grünlandflächen

und dem naturnahen Lauf der Spree geprägten Kulturlandschaft der

Müggelspreeniederung mit eingelagerten Röhricht-, Ried- und

Hochstaudenbeständen, Auengewässern, Bruch- und Auenwaldbereichen,

Baumgruppen und Kleingehölzen sowie den die Aue rahmenden

Eichenmischwäldern auf den Kanten der Talsandterrassen,

des Löcknitztales mit dem naturnahen Lauf der Löcknitz,

ausgedehnten Erlenwäldern, Röhricht- und Riedbeständen sowie

eingelagerten blütenreichen Feuchtwiesen und deren Brachen,

der naturnahen Ufer der Seenkette zwischen Hoppegarten und Grünheide

und der Seen am westlichen Rand des Schutzgebietes;

die Erhaltung und Entwicklung des Gebietes wegen dessen besonderer

Bedeutung für die landschaftsbezogene Erholung im Einzugsbereich von

Berlin;

die Rekultivierung ehemaliger Rohstoffabbaugebiete unter Erhalt

vielseitiger Reliefstrukturen im Sinne der Nummern 1 bis 3.

§ 2 § 4