Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Barnimer Heide“
VO-ID212839§ 2 Schutzgegenstand
Stand: 02.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212839/2#abs-1 (1) Das Landschaftsschutzgebiet hat eine Größe von rund 12.561 Hektar. Es umfaßt Teile der Barnimplatte sowie im Osten Teile des Waldhügellandes des Oberbarnim und im Nordwesten Teile des Eberswalder Urstromtales. Das Gebiet liegt südlich von Eberswalde, westlich von Bad Freienwalde und nordöstlich von Biesenthal.
Das Landschaftsschutzgebiet liegt in folgenden Gemarkungen: Landkreis Barnim: Finow, Eberswalde, Hohenfinow, Trampe, Klobbicke, Tuchen, Grüntal, Biesenthal, Spechthausen, Melchow, Schönholz;.Landkreis Märkisch-Oderland: Dannenberg, Falkenberg, Gersdorf, Heckelberg.
Eine Kartenskizze ist dieser Verordnung zur Orientierung als Anlage beigefügt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212839/2#abs-2 (2) Die Grenzen des Landschaftsschutzgebietes sind in topographischen Karten im Maßstab 1:50.000, 1:10.000 und, soweit in der folgenden wörtlichen Beschreibung des Grenzverlaufs auf Flurkartenauszüge verwiesen wird, in Flurkarten mit ununterbrochener Linie eingetragen; als Grenze gilt der innere Rand dieser Linie. Die wörtliche Beschreibung des Grenzverlaufs erfolgt im Uhrzeigersinn anhand der in den Karten eingetragenen Orientierungspunkte Nr. 1 - 18.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212839/2#abs-3 (3) Wörtliche Beschreibung:
Die Grenzen des Landschaftsschutzgebietes werden grundsätzlich durch Straßen, Wege, Gemarkungs- und Flurstücksgrenzen gebildet.
Ausgangspunkt für die wörtliche Beschreibung ist die Bundesstraße Nr. 2, nördlich von Biesenthal, an der Abzweigung zur Landstraße nach Finow (Orientierungspunkt 1).
Vom Ausgangspunkt verläuft die Grenze entlang der Landstraße in Richtung Finow bis zum Orientierungspunkt 2.
Der weitere Grenzverlauf für die Bereiche Eberswalde-Finow, Sommerfelde, Tornow und Hohenfinow bis zum Orientierungspunkt 3 ist in folgenden Flurkarten dargestellt:
Gemarkung Finow
Flure 17, 18
Gemarkung Eberswalde
Flure 1, 2, 12
Gemarkung Hohenfinow
Flure 4, 5, 8, 9
Bis zum Orientierungspunkt 4 folgt der Grenzverlauf der Landstraße von Hohenfinow in Richtung Cöthen. Der weitere Grenzverlauf für den Bereich Cöthen bis zum Orientierungspunkt 5 ist in folgenden Flurkarten dargestellt:
Gemarkung Falkenberg
Flure 11, 12
Bis zum Orientierungspunkt 6 folgt der Grenzverlauf der Landstraße von Cöthen in Richtung Dannenberg.
Der weitere Grenzverlauf folgt dem Weg nach Neugersdorf in Richtung Westen bis zur Waldkante, folgt dieser in Richtung Westen entlang des Weges am Ostufer des Gamensees in Richtung Norden bis zur Gemarkungsgrenze Neugersdorf-Falkenberg und von dort weiter entlang dieser in Richtung Süden bis zum Orientierungspunkt 7.
Der weitere Grenzverlauf für den Bereich Neugersdorf und Gersdorf bis zum Orientierungspunkt 8 ist in folgender Flurkarte dargestellt:
Gemarkung Gersdorf
Flur 1
Bis zum Orientierungspunkt 9 folgt der Grenzverlauf der Landstraße von Gersdorf in Richtung Trampe.
Der weitere Grenzverlauf für den Bereich Trampe bis zum Orientierungspunkt 10 ist in folgenden Flurkarten dargestellt:
Gemarkung Trampe
Flure 2 (Blatt 1 und 2), 3
Bis zum Orientierungspunkt 11 folgt der Grenzverlauf der Landstraße von Trampe in Richtung Klobbicke.
Der weitere Grenzverlauf für den Bereich Trampe und Beerbaum bis zum Orientierungspunkt 12 ist in folgenden Flurkarten dargestellt:
Gemarkung Klobbicke
Flure 2, 3
Gemarkung Heckelberg
Flure 1, 5
Bis zum Orientierungspunkt 13 folgt der Grenzverlauf der Landstraße von Beerbaum in Richtung Grüntal. Von dort folgt die Grenze dem Weg entlang der Waldkante in Richtung Nordwest bis zur Gemarkungsgrenze Heckelberg-Grüntal und folgt dieser bis zum Orientierungspunkt 14.
Die Grenze verläuft entlang des Weges in Richtung Südost bis zur Landstraße Grüntal-Gratze und folgt dieser in Richtung Grüntal bis zum Orientierungspunkt 15.
Die Grenze folgt dem Weg entlang der Waldkante (zuerst in Richtung Südwest, danach in Richtung Südost) bis zur Gemarkungsgrenze Tempelfelde-Heckelberg und folgt dieser in Richtung Westen bis zur Gemarkungsgrenze Tempelfelde-Grüntal. Die Grenze verläuft entlang dieser Gemarkungsgrenze in Richtung Südwest bis zur Landstraße von Tempelfelde nach Sydow und folgt dieser in Richtung Norden bis zum Orientierungspunkt 16.
Der weitere Grenzverlauf für den Bereich Sydow bis zum Orientierungspunkt 17 ist in folgenden Flurkarten dargestellt:
Gemarkung Grüntal
Flure 1, 4
Die Grenze verläuft entlang der Landstraße von Sydow in Richtung Biesenthal bis zur Gemarkungsgrenze Biesenthal-Grüntal und folgt dieser in Richtung Norden bis zum Orientierungspunkt 18.
Der weitere Grenzverlauf für den Bereich Biesenthal bis zum Orientierungspunkt 1 (Ausgangspunkt) ist in folgender Flurkarte dargestellt:
Gemarkung Biesenthal
Flur 7.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212839/2#abs-4 (4) Außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung liegende, aber vom Schutzgebiet allseits umschlossene Flächen (Abgrenzung im Bereich der Ortslagen) sind in folgenden Flurkarten dargestellt:
Gemarkung Schönholz
Flure 1
Gemarkung Spechthausen
Flure 2 (mit Beiblättern)
Gemarkung Melchow
Flure 1, 2, 3
Gemarkung Tuchen
Flure 1, 2
Gemarkung Grüntal
Flure 2, 3
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212839/2#abs-5 (5) Die Karten können beim Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung, oberste Naturschutzbehörde, in Potsdam sowie bei den Landkreisen Barnim und Märkisch-Oderland, untere Naturschutzbehörden, von jedermann während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden.