Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Diedersdorfer Heide und Großbeerener Graben“
VO-ID212838Anlage 1 (zu § 2 Absatz 2)
Stand: 01.09.2026
Für Anlage 1 VO-ID212838 liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.