Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Nationalparkregion Unteres Odertal“
VO-ID212837§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Stand: 02.08.2026
Die in § 2 dieser Verordnung näher bezeichneten Flächen in den Landkreisen Uckermark und Barnim werden als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Das Landschaftsschutzgebiet trägt die Bezeichnung "Nationalparkregion Unteres Odertal".