Die in § 2 dieser Verordnung näher bezeichneten Flächen in den Landkreisen Uckermark und Barnim werden als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Das Landschaftsschutzgebiet trägt die Bezeichnung "Nationalparkregion Unteres Odertal".
Die in § 2 dieser Verordnung näher bezeichneten Flächen in den Landkreisen Uckermark und Barnim werden als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Das Landschaftsschutzgebiet trägt die Bezeichnung "Nationalparkregion Unteres Odertal".