Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Parforceheide“
VO-ID212835§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Stand: 02.08.2026
Die in § 2 dieser Verordnung näher bezeichneten Flächen des Landkreises Potsdam-Mittelmark und der kreisfreien Stadt Potsdam werden als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Das Landschaftsschutzgebiet trägt die Bezeichnung "Parforceheide".