Die in § 2 dieser Verordnung näher bezeichneten Flächen des Landkreises Potsdam-Mittelmark und der kreisfreien Stadt Potsdam werden als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Das Landschaftsschutzgebiet trägt die Bezeichnung "Parforceheide".
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Die in § 2 dieser Verordnung näher bezeichneten Flächen des Landkreises Potsdam-Mittelmark und der kreisfreien Stadt Potsdam werden als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Das Landschaftsschutzgebiet trägt die Bezeichnung "Parforceheide".