Die in § 2 dieser Verordnung näher bezeichneten Flächen des Landkreises Potsdam-Mittelmark und der kreisfreien Stadt Potsdam werden als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Das Landschaftsschutzgebiet trägt die Bezeichnung "Parforceheide".
Die in § 2 dieser Verordnung näher bezeichneten Flächen des Landkreises Potsdam-Mittelmark und der kreisfreien Stadt Potsdam werden als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Das Landschaftsschutzgebiet trägt die Bezeichnung "Parforceheide".