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Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen nach § 74 des Personenstandsgesetzes

VO-ID212772

Volltext

Stand: 02.08.2026

Brandenburg

Die Ermächtigung der Landesregierung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 74 Absatz 1 des Personenstandsgesetzes wird auf das für das Personenstandswesen zuständige Mitglied der Landesregierung übertragen.

VO-ID212772

Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen nach § 74 des Personenstandsgesetzes

Landesrecht Brandenburg

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Fassung

Stand: 02.08.2026 — konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Zitieren

Stand: 02.08.2026

recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212772/volltext

Quelle: nu:legal Deutsches Recht, recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212772/volltext, abgerufen am 02.08.2026. Nicht-amtliche Fassung, Nulegal GmbH.

Datenquelle: BRAVORS

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