Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Potsdam - Wildpark
VO-ID212651§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 01.09.2026
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig wird das mit Beschluss Nummer 35/4/75 vom 29. Januar 1975 der Stadtverordnetenversammlung Potsdam festgesetzte und durch die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Potsdam vom 21. Dezember 1981 und vom 4. Juli 1990 veränderte Trinkwasserschutzgebiet Potsdam-Wildpark sowie dessen Teil im ehemaligen Kreis Potsdam-Land, der durch Ergänzung vom 16. Juni 1982 des Beschlusses Nummer 84-13/81 vom 6. Mai 1981 als Trinkwasserschutzgebiet „WW Wildpark-West – Schutzzonenerweiterung“ festgesetzt wurde, aufgehoben.
Potsdam, den 2. Mai 2012
Die Ministerin für Umwelt,
Gesundheit und Verbraucherschutz
Anita Tack