Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Oranienburg-Sachsenhausen
VO-ID212650§ 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 01.09.2026
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig werden die mit Beschluss Nummer 60-16/73 vom 19. April 1973 des Kreistages Oranienburg festgesetzten Trinkwasserschutzgebiete für die Wasserwerke Sachsenhausen sowie Friedrichsthal aufgehoben.
Potsdam, den 2. Mai 2012
Die Ministerin für Umwelt,
Gesundheit und Verbraucherschutz
Anita Tack