Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Bad Freienwalde (Oder)

VO-ID212319

Anlage 1

Stand: 01.09.2026

Brandenburg

Abgrenzung der Schutzzonen

1. Vorbemerkung

Das Wasserwerk Bad Freienwalde (Oder) des Trink- und Abwasserverbandes Oderbruch-Barnim befindet sich am südlichen Stadtrand von Bad Freienwalde (Oder) im Brunnental. Neun der insgesamt zehn Brunnen liegen ca. 50 m bis 200 m südwestlich vom Wasserwerk; ein Brunnen liegt nordwestlich in ca. 50 m Entfernung.

Hinweis:

Alle in der Anlage 1 genannten Nord- und Ostwerte sind UTM-Koordinaten im System ETRS 89.

Die im Folgenden genannten Verkehrswege und Fließgewässer sind selbst nicht Bestandteil der Schutzzonen, soweit sie deren Begrenzung bilden.

2. Fassungsbereich (Zone I)

Die Grenzen der Zonen I verlaufen als Kreise mit einem Radius von 10 m um die Brunnenstandorte als Mittelpunkte. In der Tabelle werden die Brunnen aufgeführt, die die Ausgangspunkte der vorstehenden Beschreibung der Zonen I bilden.

Brunnennummer

Ost-Wert (m)

Nord-Wert (m)

3a

34 34 531

58 47 900

4

34 34 367

58 47 757

6

34 34 391

58 47 783

8

34 34 432

58 47 795

10a

34 34 512

58 47 815

11

34 34 476

58 47 790

12

34 34 482

58 47 762

13

34 34 448

58 47 763

15

34 34 437

58 47 809

16

34 34 460

58 47 814

Von den Zonen I werden die Flurstücke 46, 47, 60/1, 60/4, 61/1, 63/1, 64/1, 68, 81, 119, 123, 134 und 135 der Flur 14 der Gemarkung Bad Freienwalde (Oder) teilweise erfasst.

3. Engere Schutzzone (Zone II)

Die inneren Grenzen der Zone II verlaufen entlang den Grenzen der Zonen I.

Die Beschreibung der äußeren Grenze der Zone II beginnt an der Einfahrt zum Wasserwerk an der Sonnenburger Straße am südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 356 der Flur 14 der Gemarkung Bad Freienwalde (Oder).

Von dort verläuft die äußere Grenze der Zone II im Uhrzeigersinn zunächst in der Flur 9 der Gemarkung Bad Freienwalde ca. 10 m in südlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Sonnenburger Straße querend, bis zu einem gegen-über der Wasserwerkseinfahrt beginnenden Waldweg am Hang, von dort ca. 95 m in südlicher Richtung entlang diesem Waldweg bis zu dessen Kreuzung mit dem Gustav-Schüler-Weg, von dort ca. 110 m in südwestlicher Richtung entlang dem Gustav-Schüler-Weg bis zu einer Weggabelung, von dort ca. 114 m in südwestlicher Richtung entlang einem Waldweg bis dessen Einmündung in einen oberhalb der Sonnenburger Straße verlaufenden Waldweg, von dort ca. 60 m in südwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Sonnenburger Straße querend, bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 34 466 N: 58 47 519 auf dem am gegenüberliegenden Hang oberhalb der Sonnenburger Straße verlaufenden Waldweg, von dort ca. 132 m in nordwestlicher Richtung entlang dem Waldweg bis zu einer Waldwegekreuzung am südwestlichen Eckpunkt der Forstabteilung (Abt.) 313b4, von dort ca. 120 m in westlicher Richtung entlang dem Waldweg südlich der Abt. 321c3 bis zum Mündungspunkt eines aus nördlicher Richtung einmündenden Waldweges mit den Koordinaten O: 34 34 240 N: 58 47 564, von dort ca. 34 m in nördlicher Richtung entlang dem Waldweg bis zur Waldweggabelung, von dort nach rechts ca. 168 m in nördlicher Richtung entlang dem Waldweg an der westlichen Grenze der Abt. 321c3 bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 34 143 N: 58 47 720 auf dem an den nördlichen Grenzen der Flurstücke 112 und 116 verlaufenden Weg, von dort ca. 130 m in östlicher Richtung entlang dem Weg an den nördlichen Grenzen der Flurstücke 112 und 116 bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 34 268 N: 58 47 710, von dort verläuft die äußere Grenze der Zone II zunächst in der Flur 14 der Gemarkung Bad Freienwalde (Oder) ca. 100 m in nördlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, das Mühlenfließ querend, dann entlang dem Weg, der das Gelände der Gärtnerei etwa in der Mitte teilt, bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Gewächshauses, von dort ca. 27 m in östlicher Richtung entlang der Nordseite des Gewächshauses bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 34 291 N: 58 47 814 auf der östlichen Grenze des Gärtnereiflurstücks 114, von dort ca. 30 m in nördlicher Richtung entlang den westlichen Grenzen der Flurstücke 117 und 116 bis zur Einfahrt der Gärtnerei am nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 116, von dort ca. 40 m in östlicher Richtung entlang der Gesundbrunnenstraße bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 34 325 N: 58 47 852, von dort ca. 14 m in nördlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Gesundbrunnenstraße querend, bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 105, von dort ca. 17 m in nordnordöstlicher Richtung entlang der westnordwestlichen Grenze des Flurstücks 105 bis zu dessen nordwestlichem Eckpunkt, von dort ca. 83 m in ostnordöstlicher Richtung entlang der nordnordwestlichen Grenze des Flurstücks 105 bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 106, von dort ca. 17 m in nordwestlicher, dann ca. 20 m in nordöstlicher Richtung entlang den südwestlichen und nordwestlichen Grenzen des Flurstücks 106 bis zu dessen nordöstlichem Eckpunkt, von dort ca. 33 m in ostnordöstlicher Richtung entlang der Grenze des Flurstücks 101 bis zu dessen nordöstlichem Eckpunkt, von dort ca. 10 m in nordwestlicher Richtung bis zum südöstlichsten Eckpunkt des Flurstücks 54 der Flur 14, von dort ca. 3 m in nordöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zum westlichsten Eckpunkt des Gebäudes der Fontanestraße Nr. 3, von dort ca. 40 m entlang einer gedachten geraden Linie bis zum nördlichsten Eckpunkt des Gebäudes der Fontanestraße Nr. 3, von dort ca. 22 m in ostsüdöstlicher Richtung entlang der nordnordöstlichen Gebäudeseite bis zum östlichsten Eckpunkt des Gebäudes der Fontanestraße Nr. 3, von dort ca. 61 m in ostsüdöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Gesundbrunnenstraße querend, bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Gebäudes Gesundbrunnenstraße Nr. 23, von dort ca. 54 m in ostsüdöstlicher Richtung entlang den nordnordöstlichen Gebäu-deseiten und einer daran anschließenden gedachten geraden Linie bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 34 595 N: 58 47 937 auf der ostsüdöstlichen Grenze des Flurstücks 327 der Flur 11 der Gemarkung Bad Freienwalde (Oder), von dort ca. 12 m in südwestlicher Richtung entlang dieser Flurstücksgrenze bis zum nördlichsten Eckpunkt des Flurstücks 164 der Flur 11 der Gemarkung Bad Freienwalde (Oder), von dort ca. 65 m entlang der nordöstlichen Grenze des Flurstücks 164 bis zu dessen östlichstem Eckpunkt an der Sonnenburger Straße, von dort ca. 58 m in südwestlicher Richtung entlang der Sonnenburger Straße bis zur Einfahrt des Wasserwerks, dem Ausgangspunkt der Beschreibung der äußeren Grenze der Zone II.

Folgende Flurstücke liegen vollständig oder teilweise (tw.) in der Zone II:

Gemarkung Bad Freienwalde (Oder),

Flur 9, Flurstücke:

41, 42 (tw.), 52/9 (tw.), 116 (tw.), 117 (tw.)

Flur 11, Flurstücke:

13/2 (tw.), 114/1 (tw.), 152 (tw.), 154 (tw.), 156 (tw.), 158, 160, 161/1, 161/2, 162, 163, 164, 327 (tw.), 353, 354, 355 und 356

Flur 14, Flurstücke:

23, 26 (tw.), 34 (tw.), 35 (tw.), 36, 40, 41 (tw.), 42/1, 44, 46, 47, 48, 57, 58/1, 58/3, 59/2, 60/1, 60/4, 61/1, 62/1, 63/1, 64/1, 66/1, 67, 68, 80, 81, 85, 86, 87, 98 (tw.), 101, 102, 103, 104 (tw.), 105, 106, 107 (tw.), 112 (tw.), 114 (tw.), 115 (tw.), 116 bis 135

4. Weitere Schutzzone (Zone III)

Die Beschreibung der Grenze der Zone III beginnt in der Sonnenburger Straße Nr. 7 am nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 164 der Flur 11 der Gemarkung Bad Freienwalde (Oder).

Von dort verläuft die Grenze der Zone III im Uhrzeigersinn ca. 18 m in südöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Sonnenburger Straße querend, bis zu einem am gegenüberliegenden Hang beginnenden Waldweg, von dort ca. 148 m in südöstlicher Richtung entlang dem Waldweg bis zum Mündungspunkt eines anderen Waldweges mit den Koordinaten O: 33 34 795 N: 58 47 804, von dort ca. 148 m in südöstlicher Richtung, dann ca. 229 m bogenförmig entgegen dem Uhrzeigersinn entlang dem Waldweg bis zu dessen Mündungspunkt auf einen querenden Waldweg mit den Koordinaten O: 34 34 747 N: 58 47 695, von dort ca. 55 m in nordöstlicher Richtung, dann ca. 103 m in südöstlicher Richtung entlang dem Waldweg bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 34 863 N: 58 47 657, von dort ca. 155 m in westsüdwestlicher Richtung entlang einem Waldweg bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 43/10, von dort ca. 13 m in südsüdwestlicher Richtung entlang der ostsüdöstlichen Grenze des Flurstücks 43/10 bis zu dessen südöstlichem Eckpunkt, von dort ca. 465 m in südöstlicher Richtung entlang von Waldwegen bis zur Kreuzung mit dem Waldweg „Fischerberg“ am nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 120, von dort ca. 390 m in südwestlicher Richtung entlang dem Waldweg „Fischerberg“ an den südöstlichen Grenzen der Flurstücke 120 und 54, dann ca. 126 m in südwestlicher Richtung entlang dem Waldweg „Fischerberg“, das Flurstück 54 querend, bis zum nordwestlichen Eckpunkt der Abt. 305a2 mit den Koordinaten O: 34 34 787 N: 58 46 923 an der Sonnenburger Straße, von dort ca. 14 m in westlicher Richtung, die Sonnenburger Straße querend, bis zur gegenüberliegenden Waldwegemündung, von dort ca. 115 m in südwestlicher Richtung entlang dem Waldweg bis zu dessen Mündungspunkt mit den Koordinaten O: 34 34 703 N: 58 46 833 auf einen querenden Waldweg, von dort ca. 921 m in südsüdöstlicher Richtung entlang dem Waldweg, den Weißen Stubbenweg querend, bis zu einer Waldwegekreuzung am südöstlichen Eckpunkt der Abt. 315a2, von dort ca. 160 m in südwestlicher Richtung, dann ca. 316 m bogenförmig entgegen dem Uhrzeigersinn entlang einem Waldweg bis zum Mündungspunkt eines Waldweges mit den Koordinaten O: 34 34 972 N: 58 45 788, von dort ca. 285 m in südlicher Richtung entlang dem Waldweg bis zu dessen Mündungspunkt mit den Koordinaten O: 34 34 955 N: 58 45 506 am Hauptmannsweg, von dort ca. 271 m in östlicher Richtung entlang dem Hauptmannsweg bis zu dessen Mündung auf die Sonnenburger Straße, von dort ca. 272 m in südsüdwestlicher Richtung entlang der Sonnenburger Straße und dem Waldweg an der östlichen Grenze des Flurstücks 32 bis zu dessen südöstlichem Eckpunkt an einer Waldwegemündung, von dort ca. 140 m in südwestlicher Richtung und ca. 350 m in westnordwestlicher Richtung entlang einem Waldweg bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 34 657 N: 58 45 260 an der Ferngasleitung, von dort ca. 244 m in südwestlicher, dann ca. 130 m in nordwestlicher, dann ca. 120 m in nördlicher und dann ca. 155 m in westlicher Richtung entlang der Ferngasleitung bis zum Hauptmannsweg, von dort ca. 450 m entlang dem Hauptmannsweg bis zum Königseichenweg, von dort ca. 375 m in westlicher Richtung entlang dem Königseichenweg bis zum Dämmchenweg, von dort ca. 275 m in nordnordwestlicher Richtung entlang dem Dämmchenweg bis zur Ferngasleitung, von dort ca. 570 m in westlicher Richtung entlang der Ferngasleitung bis zum Kreuzungspunkt mit den Koordinaten O: 34 32 903 N: 58 45 228 eines querenden Waldweges am südwestlichen Eckpunkt der Abt. 332b3, von dort ca. 380 m in nordnordöstlicher Richtung entlang dem Waldweg westlich der Abt. 332b3 bis zum Kreuzungspunkt eines Waldweges mit den Koordinaten O: 34 32 933 N: 58 45 566 südlich der Abt. 331, von dort ca. 145 m in westlicher Richtung entlang dem Waldweg südlich der Abt. 331 bis zu deren südwestlichem Eckpunkt, von dort ca. 258 m in nordöstlicher Richtung entlang dem Waldweg westlich der Abt. 331 bis zum südwestlichen Eckpunkt der Abt. 331a7 mit den Koordinaten O: 34 33 060 N: 58 45 774, von dort ca. 152 m in nördlicher Richtung entlang dem Waldweg westlich der Abt. 331a7 und 331a6 bis zu dessen Mündungspunkt auf einen querenden Waldweg mit den Koordinaten O: 34 33 034 N: 58 45 920, von dort ca. 31 m in südwestlicher Richtung entlang dem Waldweg bis zum Mündungspunkt eines Waldweges mit den Koordinaten O: 34 33 007 N: 58 45 900, von dort ca. 76 m in nordwestlicher Richtung entlang dem Waldweg bis zum Mündungspunkt eines Waldweges mit den Koordinaten O: 34 32 945 N: 58 45 941, von dort ca. 95 m in nordöstlicher Richtung entlang dem Waldweg bis zu einem querenden Waldweg, von dort ca. 162 m in westlicher Richtung entlang dem Waldweg südlich der Abt. 335, von dort ca. 1025 m in nördlicher, dann in nordöstlicher Richtung entlang dem Waldweg westlich der Abt. 330 und 329 bis zum querenden „Grünen Weg“ am nordwestlichen Eckpunkt der Abt. 329, von dort ca. 497 m in nordöstlicher Richtung entlang dem „Grünen Weg“ bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 33 337 N: 58 47 106, von dort ca. 55 m in nordnordwestlicher Richtung entlang einer Geländehohlform bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 33 308 N: 58 47 151 am Waldrand südlich der Liegenschaft Sparrenbusch, von dort ca. 237 m in nordöstlicher Richtung entlang dem Waldrand an der Liegenschaft Sparrenbusch bis zum südöstlichen Eckpunkt der Liegenschaft Sparrenbusch mit den Koordinaten O: 34 33 471 N: 58 47 321, von dort ca. 141 m in nordöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, den Wald querend, bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 33 584 N: 58 47 404, von dort ca. 12 m in südöstlicher Richtung entlang der nordöstlichen Grenze des Flurstücks 27 bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 33 593 N: 58 47 395, von dort ca. 70 m in östlicher Richtung entlang der Südseite des Sportplatzgeländes bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 33 661 N: 58 47 411, von dort ca. 436 m in nordnordöstlicher Richtung östlich des Jahnstadions entlang der westnordwestlichen Grenze des Flurstücks 97 bis zu dessen nordwestlichem Eckpunkt am Weg „Heilige Hallen“, von dort ca. 335 m in ostnordöstlicher Richtung entlang dem Weg „Heilige Hallen“ bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 34 021 N: 58 47 860, von dort ca. 9 m in nordnordöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, den Weg „Heilige Hallen“ querend, bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 7 der Flur 14, von dort ca. 28 m in nordnordöstlicher Richtung entlang der westlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks 7 bis zu dessen nordwestlichem Eckpunkt, von dort ca. 61 m in östlicher Richtung entlang dem Weg nördlich des Flurstücks 7 bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 7 an einer Wegegabelung, von dort ca. 260 m in ostnordöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, den Wald querend, bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 107 der Flur 11, von dort ca. 105 m in ostnordöstlicher Richtung entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 107 bis zum südöstlichsten Eckpunkt des Flurstücks 54 der Flur 14, von dort verläuft die Grenze der Zone III entgegen dem Uhrzeigersinn ca. 1,5 km entlang der unter Nummer 3 beschriebenen äußeren Grenze der Zone II bis zur Sonnenburger Straße Nr. 7 am östlichsten Eckpunkt des Flurstücks 164 der Flur 11 der Gemarkung Bad Freienwalde (Oder), dem Ausgangspunkt der Beschreibung der Grenze der Zone III.