Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Linthe
VO-ID212313Anlage 1
Stand: 01.09.2026
Abgrenzung der Schutzzonen
1. Vorbemerkung
Das Wasserwerk Linthe des Wasserversorgungsverbandes „Hoher Fläming“ befindet sich im Landkreis Potsdam-Mittelmark, außerhalb der Ortslage der Gemeinde Linthe, am Mittelmatenweg, ca. 900 m südwestlich des Ortskerns. Die vier Brunnen der Wasserfassung liegen unmittelbar süd- und südöstlich des Wasserwerks, an der Südostseite des Mittelmatenweges. Sie sind über eine Strecke von ca. 250 m linear von Nordwesten nach Südosten am Waldrand angeordnet.
Hinweis: Alle in der Anlage 1 genannten Nord- und Ostwerte sind UTM-Koordinaten im System ETRS 89.
Die im Folgenden genannten Verkehrswege sind selbst nicht Bestandteil der Schutzzonen, soweit sie deren Begrenzung bilden.
2. Fassungsbereich (Zone I)
Die vier Brunnen sind mit einer quadratischen Umzäunung mit einer Seitenlänge von ca. 20 m umgeben, wobei die Nordostseite etwa parallel zum Waldrand verläuft. Die Grenzen der Zonen I verlaufen entlang der Umzäunungen der jeweiligen Brunnen. In der nachfolgenden Tabelle werden die Koordinaten der Brunnen aufgeführt, die die Ausgangspunkte der vorstehenden Beschreibung der Zonen I bilden.
Brunnennummer
Ost-Wert (m)
Nord-Wert (m)
1
33 48 287
57 79 650
2
33 48 225
57 79 667
3
33 48 169
57 79 681
5
33 48 068
57 79 754
Die Flurstücke 64/1 und 64/2 der Flur 6 in der Gemarkung Linthe werden von den Zonen I teilweise erfasst.
3. Engere Schutzzone (Zone II)
Die Zone II befindet sich in der Flur 6 der Gemarkung Linthe.
Die inneren Grenzen der Zone II verlaufen entlang der Grenzen der Zonen I.
Die Beschreibung der äußeren Grenze der Zone II erfolgt im Uhrzeigersinn und beginnt ca. 180 m nordöstlich des Brunnens 5 am Mündungspunkt eines Forstweges in den Mittelmatenweg mit den Koordinaten O: 33 48 144 N: 57 79 911. Beginnend an diesem Mündungspunkt verläuft die äußere Grenze der Zone II ca. 383 m in südöstlicher Richtung entlang dem Forstweg, der hier auch die Grenze des Bergbaufeldes bildet, bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 48 469 N: 57 79 713 am Waldrand, von dort ca. 328 m in südwestlicher Richtung entlang dem Waldrand und entlang einer gedachten geraden Linie bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 48 298 N: 57 79 432 auf der südwestlichen Grenze des Flurstücks 65, von dort ca. 405 m in nordwestlicher Richtung entlang der südwestlichen Grenze des Flurstücks 65 bis zu dessen südwestlichem Eckpunkt am Mittelmatenweg, von dort ca. 12 m in nordöstlicher Richtung entlang dem Mittelmatenweg bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 47 966 N: 57 79 661, von dort ca. 9 m in nordwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, den Mittelmatenweg querend, bis zum südlichsten Eckpunkt des Flurstücks 13, von dort ca. 66 m in nordwestlicher Richtung entlang der südwestlichen Grenze des Flurstücks 13 bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 47 903 N: 57 79 701, von dort ca. 232 m in nordöstlicher Richtung in ca. 65 m Entfernung parallel zum Mittelmatenweg entlang einer gedachten geraden Linie, das Flurstück 13 (Feld) und den Wald querend, bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 48 038 N: 57 79 889, von dort ca. 75 m in südöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 48 099 N: 57 79 849 auf der südöstlichen Grenze des Mittelmatenweges, von dort ca. 77 m in nordöstlicher Richtung entlang dem Mittelmatenweg bis zum Mündungspunkt eines Forstweges in den Mittelmatenweg mit den Koordinaten O: 33 48 144 N: 57 79 911, dem Ausgangspunkt der Beschreibung der äußeren Grenze der Zone II.
Folgende Flurstücke liegen in der Zone II:
Gemarkung Linthe, Flur 6
Flurstücke:
13 (teilweise), 14/1 (teilweise), 14/2 (teilweise), 45 (teilweise), 64/1, 64/2 (teilweise) und 65.
4. Weitere Schutzzone (Zone III A)
Die Beschreibung der Grenze der Zone III A beginnt am nordöstlichen Eckpunkt der Zone II mit den Koordinaten O: 33 48 469 N: 57 79 713 an einem Waldrand.
Beginnend am nordöstlichen Eckpunkt der Zone II mit den Koordinaten O: 33 48 469 N: 57 79 713 an einem Waldrand verläuft die Grenze der Zone III A im Uhrzeigersinn ca. 52 m in südlicher, dann ca. 117 m in südöstlicher Richtung entlang einem Feldweg bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 48 565 N: 57 79 596 auf der südöstlichen Grenze des Flurstücks 64/2 der Flur 6 in der Gemarkung Linthe, von dort ca. 1 564 m in südwestlicher Richtung entlang dem Weg nach Grabow bis zum gemeinsamen Grenzpunkt der Gemarkungen Linthe, Grabow und Jeserig/Zauche, von dort ca. 317 m in südsüdwestlicher Richtung entlang einem Forstweg an der ostsüdöstlichen Grenze des Flurstücks 235 der Flur 1 der Gemarkung Grabow bis zu dessen südöstlichem Eckpunkt, von dort ca. 1 092 m in westnordwestlicher Richtung entlang dem Verbindungsweg von Jeserick/Zauche zur Bundesautobahn 9 (A 9) bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 51 der Flur 1 in der Gemarkung Grabow, von dort ca. 207 m in nördlicher Richtung entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 51 der Flur 1 in der Gemarkung Grabow bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 46 779 N: 57 78 649, von dort ca. 178 m in westnordwestlicher Richtung entlang einer Waldgrenze bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 46 617 N: 57 78 723 an der Bundesautobahn 9 (A 9), von dort ca. 1 100 m in nordwestlicher Richtung entlang diesem Verbindungsweg bis zum südwestlichen Eckpunkt der Forstabteilung 1444d5, von dort ca. 210 m in nördlicher, dann 185 m in westnordwestlicher Richtung entlang dem Waldrand bis zur A 9, von dort ca. 1 530 m in nordöstlicher Richtung entlang der A 9 bis zum nördlichsten Eckpunkt des Flurstücks 12 der Flur 6 in der Gemarkung Linthe, von dort ca. 210 m in südöstlicher Richtung entlang der nordöstlichen Grenze des Flurstücks 12 am Waldrand bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 47 710 N: 57 79 824, von dort ca. 184 m in nordöstlicher Richtung entlang dem Waldrand bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 47 847 N: 57 79 948 in einer Feldecke, von dort ca. 300 m in ostsüdöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Forstabteilung 1450c1 und den Mittelmatenweg querend, bis zum Mündungspunkt eines Forstweges in den Mittelmatenweg mit den Koordinaten O: 33 48 144 N: 57 79 911, von dort ca. 1 203 m entgegen dem Uhrzeigersinn entlang der äußeren Grenze der Zone II bis zum Ausgangspunkt der Beschreibung der Zone III A.
5. Weitere Schutzzone (Zone III B)
Die Beschreibung der Grenze der Zone III B beginnt am nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 50/3 der Flur 1 der Gemarkung Grabow am Verbindungsweg von Jeserig/Zauche zur A 9.
Von dort verläuft die Grenze der Zone III B im Uhrzeigersinn ca. 1508 m in südsüdwestlicher Richtung entlang dem Weg nach Niederwerbig bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 86 in der Flur 1 der Gemarkung Grabow an einer Wegekreuzung, von dort ca. 1 515 m in nordwestlicher Richtung entlang dem Weg an der südwestlichen Grenze der Flur 1 der Gemarkung Grabow bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 96 der Flur 1 in der Gemarkung Grabow an einer Wegekreuzung, von dort ca. 145 m in nördlicher, dann ca. 703 m in nordöstlicher Richtung entlang dem Feldweg bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 46 368 N: 57 77 998 an einer Feldwegkreuzung, von dort ca. 85 m in nordwestlicher Richtung entlang dem Feldweg bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 31/3 der Flur 1 in der Gemarkung Grabow, von dort ca. 155 m in nördlicher Richtung und 268 m in nordnordöstlicher Richtung entlang den westlichen Grenzen der Flurstücke 31/3 und 32/3 der Flur 1 in der Gemarkung Grabow bis zum östlichsten Eckpunkt des Flurstücks 32/1, von dort ca. 149 m in nordöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 171, von dort ca. 32 m in nördlicher Richtung entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 171 bis zu dessen nordwestlichem Eckpunkt an der A 9, von dort ca. 168 m in nordöstlicher Richtung entlang der A 9 bis zum südwestlichen Eckpunkt der Zone III A mit den Koordinaten O: 33 46 617 N: 57 78 723, von dort ca. 1 495 m entlang der Grenze der Zone III A bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 50/3 der Flur 1 der Gemarkung Grabow, dem Ausgangspunkt der Beschreibung der Grenze der
Zone III B.