Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Ausweisung des Waldgebietes ”Menzer Heide” als Schutzwald
VO-ID212167§ 2 Schutzgegenstand
Stand: 02.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212167/2#abs-1 (1) Das geschützte Waldgebiet hat eine Größe von 91,65 Hektar und befindet sich in der
Gemarkung Flur Flurstück
Neuglobsow 01
8
45, 46, 61, 62 jeweils teilweise, 63 und 64.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212167/2#abs-2 (2) Die Waldfläche mit teilweise besonderer Schutzfunktion wird als Naturwald „Möncheichen“ bezeichnet und besteht aus einem naturnahen Buchen-Traubeneichenwald mit einer Größe von 66,57 Hektar. Sie befindet sich in der
Gemarkung Flur Flurstück
Neuglobsow 01
8
62 teilweise, 63 und 64.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212167/2#abs-3 (3) Die Grenze des geschützten Waldgebietes ist in einer topografischen Karte im Maßstab 1 : 25 000 dargestellt. Die Karte ist Bestandteil der Rechtsverordnung.