Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Ausweisung des Waldgebietes ”Schutzwald am Fürstenwalder Hauptgraben” als Schutzwald

VO-ID212164

§ 2 Schutzgegenstand

Stand: 02.08.2026

Brandenburg

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212164/2#abs-1 (1) Das geschützte Waldgebiet hat eine Größe von 22,43 ha. Es umfasst:

Gemarkung Flur Flurstücke

Fürstenwalde

45

145/2 teilweise, 61/3 teilweise, 83 teilweise

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212164/2#abs-2 (2) Die räumliche Begrenzung des geschützten Waldgebietes ergibt sich aus der beigefügten Karte, die Bestandteil der Rechtsverordnung ist.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212164/2#abs-3 (3) Die Karte kann beim Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung in Potsdam - oberste Forstbehörde - sowie beim zuständigen Amt für Forstwirtschaft Hangelsberg, in Hangelsberg - untere Forstbehörde - von jedermann während der Dienstzeiten eingesehen werden.

§ 1 § 3