Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Ausweisung des Waldgebietes ”Linther Busch” als Schutzwald
VO-ID212159§ 2 Schutzgegenstand
Stand: 02.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212159/2#abs-1 (1) Das geschützte Waldgebiet hat eine Größe
von 201,937 ha. Es umfaßt in der Gemarkung Brück, Flur 15 folgende
Flurstücke: 92/2, 93/2, 94, 95/4, 96/2, 97/2, 98/2, 100, 101, 102, 105/3,
106/4, 106/5, 107, 108, 110/3, 111/1, 111/3, 112/2, 116.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212159/2#abs-2 (2) Die räumliche Begrenzung des geschützten
Waldgebietes ergibt sich aus der beigefügten Karte, die Bestandteil der
Rechtsverordnung ist.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212159/2#abs-3 (3) Die Karte kann beim Ministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten in Potsdam - oberste Forstbehörde - sowie beim
zuständigen Amt für Forstwirtschaft Belzig - untere Forstbehörde
- in Belzig von jedermann während der Dienstzeiten eingesehen werden.