Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Ausweisung des Waldgebietes ”Naturwald Dubrow” als Schutzwald

VO-ID212158

§ 2 Schutzgegenstand

Stand: 02.08.2026

Brandenburg

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212158/2#abs-1 (1) Das geschützte Waldgebiet hat eine Größe

von 18,07 ha. Es umfaßt:

Gemarkung Gräbendorf, Flur 7, Flurstück 4/2

teilweise.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212158/2#abs-2 (2) Die räumliche Begrenzung des geschützten

Waldgebietes ergibt sich aus der beigefügten Karte, die Bestandteil der

Rechtsverordnung ist.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212158/2#abs-3 (3) Die Karte kann beim Ministerium für Ernährung,

Landwirtschaft und Forsten in Potsdam - oberste Forstbehörde - sowie beim

Amt für Forstwirtschaft Königs Wusterhausen in Waldstadt - untere

Forstbehörde - von jedermann während der Dienstzeiten eingesehen

werden.

§ 1 § 3