§ 2 VO-ID212158 (Brandenburg) — Schutzgegenstand

Verordnung zur Ausweisung des Waldgebietes ”Naturwald Dubrow” als Schutzwald

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das geschützte Waldgebiet hat eine Größe

von 18,07 ha. Es umfaßt:

Gemarkung Gräbendorf, Flur 7, Flurstück 4/2

teilweise.

(2) Die räumliche Begrenzung des geschützten

Waldgebietes ergibt sich aus der beigefügten Karte, die Bestandteil der

Rechtsverordnung ist.

(3) Die Karte kann beim Ministerium für Ernährung,

Landwirtschaft und Forsten in Potsdam - oberste Forstbehörde - sowie beim

Amt für Forstwirtschaft Königs Wusterhausen in Waldstadt - untere

Forstbehörde - von jedermann während der Dienstzeiten eingesehen

werden.