Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Pohlitz

VO-ID211855

§ 2 Räumlicher Geltungsbereich

Stand: 02.08.2026

Brandenburg

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID211855/2#abs-1 (1) Die Grenzen der Zonen I, II, III A und III B beider Fassungen sind in der Anlage 1 zu dieser Verordnung beschrieben.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID211855/2#abs-2 (2) Die Grenzen des Wasserschutzgebietes sind in der Übersichtskarte in der Anlage 2 zu dieser Verordnung dargestellt. Für die genauen Grenzen des Wasserschutzgebietes und der einzelnen Zonen der Fassungen sind die Karten maßgebend, die gemäß § 15 Abs. 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Oder-Spree, 15848 Beeskow, Rathenaustraße 13, im Amt „Schlaubetal“, 15299 Müllrose, Bahnhofstraße 40, im Amt Brieskow-Finkenheerd, 15295 Brieskow-Finkenheerd, August-Bebel-Str. 18a und in der Stadtverwaltung Eisenhüttenstadt, 15890 Eisenhüttenstadt, Zentraler Platz 1, hinterlegt sind und dort während der Dienststunden von jedermann kostenlos eingesehen werden können.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID211855/2#abs-3 (3) Veränderungen der Grenzen oder der Bezeichnungen der im Wasserschutzgebiet gelegenen Grundstücke berühren die festgesetzten Grenzen der Zonen nicht.

§ 1 § 3