Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das maschinell geführte Grundbuch
VO-ID211758Anlage (aufgehoben)
Stand: 01.09.2026
Für Anlage VO-ID211758 liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.