Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Fünfte Verordnung zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten VO-ID211611 § 1 Stand: 01.08.2026 Brandenburg Für das in der Anlage zu dieser Verordnung näher bezeichnete Gebiet Herzfelde-Ost wird die Baubeschränkung aufgehoben.