Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Dritte Verordnung zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten

VO-ID211527

§ 3

Stand: 01.08.2026

Brandenburg

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID211527/3#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in

Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID211527/3#abs-2 (2) Die in den Anlagen 2 und 3 zu dieser Verordnung

veröffentlichten Karten zur Ersten Verordnung zur Aufhebung von

Baubeschränkungsgebieten vom 10. März 1993 (GVBl. II S. 170) treten

als deren Anlagen 1 und 2 mit Wirkung vom 30. März 1993 in Kraft.

Die in der Anlage 4 zu dieser Verordnung veröffentlichte Karte zur Zweiten

Verordnung zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten vom 11. Mai 1993

(GVBl. II S. 218) tritt als deren Anlage 1 mit Wirkung vom 27. Mai 1993 in

Kraft.

Potsdam, den 14. Juli 1994

Die Landesregierung des

Landes Brandenburg

Der Ministerpräsident

Manfred Stolpe

Der Minister für Wirtschaft,

Mittelstand und Technologie

Walter Hirche

Anm.: Die Anlagen sind aus graphischen Gründen

nicht darstellbar

§ 2