Gesetze / Landesrecht Brandenburg / VO-FIN_STUD · GVBl.II/03, [Nr. 29] S.663
Verordnung über die Finanzierung der Studierendenwerke im Land Brandenburg
6 Normen · Ausgangsfassung vom 09.11.2003 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- § 1 Landeszuweisungen zur Finanzierung der Studierendenwerke
- § 2 Finanzhilfe
- § 3 Anpassung der Finanzhilfe
- § 4 Projektförderung
- § 5 Wirtschaftsführung und Rechnungswesen
- § 6 In-Kraft-Treten
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
07.07.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Verordnung vom 7. Juli 2026 (GVBl.II/26, [Nr. 29])
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Historischer Änderungsnachweis
17.01.2025 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 17.01.2025
Überschrift, §§ 1, 2, 4, 5 geändert
GVBl. II 2025, Nr. 05
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Historischer Änderungsnachweis
03.12.2007 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 03.12.2007, Artikel 1
§§ 1 - 3 geändert, § 4 aufgehoben, § 5 (alt) wird § 4 (neu), §§ 6 (alt), 7 (alt) werden §§ 5 (neu), 6 (neu)
GVBl. II 2007, Nr. 28, S. 496
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).