Gesetze / Landesrecht Brandenburg / VO-FIN_STUD · GVBl.II/03, [Nr. 29] S.663

Verordnung über die Finanzierung der Studierendenwerke im Land Brandenburg

6 Normen · Ausgangsfassung vom 09.11.2003 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Landeszuweisungen zur Finanzierung der Studierendenwerke
  2. § 2 Finanzhilfe
  3. § 3 Anpassung der Finanzhilfe
  4. § 4 Projektförderung
  5. § 5 Wirtschaftsführung und Rechnungswesen
  6. § 6 In-Kraft-Treten

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    07.07.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Verordnung vom 7. Juli 2026 (GVBl.II/26, [Nr. 29])

  2. Historischer Änderungsnachweis

    17.01.2025 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 17.01.2025

    Überschrift, §§ 1, 2, 4, 5 geändert

    GVBl. II 2025, Nr. 05

  3. Historischer Änderungsnachweis

    03.12.2007 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 03.12.2007, Artikel 1

    §§ 1 - 3 geändert, § 4 aufgehoben, § 5 (alt) wird § 4 (neu), §§ 6 (alt), 7 (alt) werden §§ 5 (neu), 6 (neu)

    GVBl. II 2007, Nr. 28, S. 496

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).