Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Siebente Verordnung zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten
VO-AUFHBAUBESCHR_2016§ 1 Aufhebung Baubeschränkungsgebiet
Stand: 02.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VO-AUFHBAUBESCHR_2016/1#abs-1 (1) Das im Landkreis Märkisch-Oderland gelegene und in der Anlage zu dieser Verordnung dargestellte Baubeschränkungsgebiet „Sandlagerstätte Wildermann“ wird aufgehoben.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VO-AUFHBAUBESCHR_2016/1#abs-2 (2) Die Karten und Pläne, die Bestandteil der Aufhebung des unter § 1 genannten Baubeschränkungsgebietes sind, werden gemäß § 107 Absatz 2 des Bundesberggesetzes zu jedermanns Einsicht archivmäßig gesichert beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe niedergelegt.
Einzelnorm