Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / VLTG NRW · GV. NRW. S. 544
Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen über das Versorgungswerk der Mitglieder der Landtage von Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Baden-Württemberg
7 Normen · Ausgangsfassung vom 16.09.2014 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Volltext
- § 1 Name und Mitgliedschaft
- § 2 Rechtsnatur, Sitz und Rechtsgrundlagen
- § 3 Rechtsaufsicht, Verfahren und Datenübermittlung
- § 4 Verwaltungskosten und Vermögen
- § 5 Organe und Dienstverhältnisse
- § 6 Kündigung
- § 7 Beitritt anderer Landtage
Änderungsverlauf
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Historischer Änderungsnachweis
30.05.2023 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 30.05.2023, Artikel 2
GV. NRW. S. 272
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Historischer Änderungsnachweis
01.12.2019 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 19.12.2019, Artikel 1
GV. NRW. S. 992
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).