Gesetze / Verwaltungskostenfeststellungsverordnung

VKFV

§ 5 Personalkosten

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VKFV/5#abs-1 (1) Personalkosten sind die Aufwendungen für Bezüge der Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denen Tätigkeiten in den gemeinsamen Einrichtungen zugewiesen sind.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VKFV/5#abs-2 (2) Bezüge sind alle nach besoldungsrechtlichen und tarifvertraglichen sowie vergleichbaren außertariflichen Regelungen laufend gezahlten Besoldungen und Entgelte an Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dazu gehören insbesondere:

1.
das Grundgehalt,
2.
der Familienzuschlag,
3.
die Zulagen und Sonderzahlungen,
4.
die Vergütungen,
5.
die vermögenswirksamen Leistungen,
6.
die leistungsorientierte Bezahlung sowie
7.
die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und Zusatzversorgung.
§ 4 § 6