Gesetze / Verwaltungskostenfeststellungsverordnung
VKFV§ 3 Eingliederungsleistungen
Stand: 10.06.2019
Eingliederungsleistungen sind Leistungen an erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach den §§ 16 bis 17 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch. Die Kosten der Eingliederungsleistungen gehören nicht zu den Gesamtverwaltungskosten.