Gesetze / Verwertungsgesellschaftengesetz
VGG§ 14 Elektronische Kommunikation
Stand: 10.06.2019
Die Verwertungsgesellschaft eröffnet allen Mitgliedern und Berechtigten einen Zugang für die elektronische Kommunikation.
Gesetze / Verwertungsgesellschaftengesetz
VGGStand: 10.06.2019
Die Verwertungsgesellschaft eröffnet allen Mitgliedern und Berechtigten einen Zugang für die elektronische Kommunikation.