Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über die Fortbildungsprüfungen zum Fachagrarwirt und zur Fachagrarwirtin
VFprF§ 8 Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
Stand: 25.08.2026
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Bachelor Professional in Landwirtschaftlichem Rechnungswesen und Steuern“.