Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über die Fortbildungsprüfungen zum Fachagrarwirt und zur Fachagrarwirtin

VFprF

§ 22 Gliederung der Prüfung

Stand: 25.08.2026

Bayern

Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsteile mit den jeweils zugeordneten Prüfungsfächern:

1. Prüfungsteil: „Allgemeine Grundlagen regenerativer Energieformen“

1.1 Potenziale, Einsatzmöglichkeiten und Perspektiven

1.2 Produktion und Bereitstellung von Bioenergieträgern

1.3 Gesetzliche Rahmenbedingungen, Förderprogramme und Zuständigkeiten

2. Prüfungsteil: „Energetische Nutzung von Biomasse“

2.1 Biokraftstoffe

2.2 Biogene Festbrennstoffe

2.3 Biogas

3. Prüfungsteil: „Wirtschaft, Recht und Organisation“

3.1 Finanzierung, steuerliche Aspekte und Wirtschaftlichkeit

3.2 Recht und Versicherungswesen

3.3 Arbeitsorganisation und Betriebsführung

3.4 Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit

§ 21 § 23