Gesetze / Vertrauensdienstegesetz
VDG§ 3 Verfahren über eine einheitliche Stelle
Stand: 10.06.2019
Verwaltungsverfahren nach diesem Gesetz oder nach der Rechtsverordnung nach § 20 können über eine einheitliche Stelle im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes abgewickelt werden.