Gesetze / Verordnung über barrierefreie Dokumente in der Bundesverwaltung

VBD

§ 4 Bekanntgabe

Stand: 10.06.2019

Bund1 Entscheidung

Die Dokumente sollen den Berechtigten, soweit möglich, gleichzeitig mit der Bekanntgabe auch in der für sie wahrnehmbaren Form zugänglich gemacht werden.

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