Gesetze / Verordnung über barrierefreie Dokumente in der Bundesverwaltung
VBD§ 4 Bekanntgabe
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 1
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- OVG Rheinland-Pfalz, 25.06.2012 – 7 A 10286/12Zitiert von 4
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Dokumente sollen den Berechtigten, soweit möglich, gleichzeitig mit der Bekanntgabe auch in der für sie wahrnehmbaren Form zugänglich gemacht werden.