Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Volksabstimmungsgesetz
VAGBbg§ 65 (aufgehoben)
Stand: 01.09.2026
Für § 65 VAGBbg liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.