Gesetze / Gesetz zur Verlängerung der Schutzfristen im Urheberrecht
UrhRSchFrVerlG§ 1
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/UrhRSchFrVerlG/1#abs-1 (1) Die Schutzfristen im Urheberrecht, die dreißig Jahre betragen, werden auf fünfzig Jahre verlängert.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/UrhRSchFrVerlG/1#abs-2 (2) ...