Gesetze / Landesrecht Bayern / Unterrichtsvergütungsverordnung
UntVergV§ 3 Allgemeine Hinweispflichten
Stand: 25.08.2026
Vor der erstmaligen Erteilung eigenverantwortlichen Unterrichts im jeweiligen Ausbildungsabschnitt ist den Lehramtsanwärtern jeweils die maßgebliche Anzahl der wöchentlich eigenverantwortlich zu erteilenden Unterrichtsstunden mitzuteilen.