Gesetze / Gesetz über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr

UnBefG 1979

Art 10 Inkrafttreten

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/UnBefG%201979/10#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1979 in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/UnBefG%201979/10#abs-2 (2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz über die unentgeltliche Beförderung von Kriegs- und Wehrdienstbeschädigten sowie von anderen Behinderten im Nahverkehr vom 27. August 1965 (BGBl. I S. 978), zuletzt geändert durch Artikel 41 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 18. März 1975 (BGBl. I S. 705), außer Kraft. Ansprüche der Unternehmen daraus bleiben bestehen; hierfür gelten die Verfahrensvorschriften des bisherigen Rechts.

Art 9