Gesetze / Umwandlungssteuergesetz

UmwStG

§ 9 Entsprechende Anwendung von Vorschriften beim Vermögensübergang auf eine natürliche Person

Stand: 10.06.2019

SteuerrechtBund23 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/UmwStG%201995/9#abs-1 (1) Wird das Vermögen der übertragenden Körperschaft Betriebsvermögen einer natürlichen Person, so sind die §§ 4 bis 7 entsprechend anzuwenden.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/UmwStG%201995/9#abs-2 (2) Wird das Vermögen der übertragenden Körperschaft Privatvermögen einer natürlichen Person, so sind § 4 Abs. 2 Satz 1 und 2 und Abs. 3 sowie § 5 Abs. 1, § 7 und § 8 Abs. 2 sinngemäß anzuwenden.

§ 8 § 10