Gesetze / Umwandlungsgesetz

UmwG

§ 32 Ausschluß von Klagen gegen den Verschmelzungsbeschluß

Stand: 07.03.2023

Bund2 Fassungen4 Entscheidungen

Eine Klage gegen die Wirksamkeit des Verschmelzungsbeschlusses eines übertragenden Rechtsträgers kann nicht darauf gestützt werden, daß das Angebot nach § 29 nicht angemessen ist oder daß die Barabfindung im Verschmelzungsvertrag nicht oder nicht ordnungsgemäß angeboten worden ist.

§ 31 § 33