§ 32 UmwG 1995 — Ausschluß von Klagen gegen den Verschmelzungsbeschluß

Umwandlungsgesetz

Stand: 07.03.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Eine Klage gegen die Wirksamkeit des Verschmelzungsbeschlusses eines übertragenden Rechtsträgers kann nicht darauf gestützt werden, daß das Angebot nach § 29 nicht angemessen ist oder daß die Barabfindung im Verschmelzungsvertrag nicht oder nicht ordnungsgemäß angeboten worden ist.