§ 17 Anlagen der Anmeldung
Stand: 07.03.2023
Wird zitiert von 66
Nach Gewicht
- BGH, 18.03.2025 – II ZB 1/24Nachreichung einer der Anmeldung einer Umwandlung beizufügenden Schlussbilanz
- FG Düsseldorf, 13.03.2024 – 7 K 2491/21 F
- FG Düsseldorf, 13.03.2024 – 7 K 2493/21 F,AO
- FG Niedersachsen, 26.09.2007 – 3 K 11559/02
- OLG Düsseldorf, 12.01.2024 – 3 Wx 181/23
- FG Baden-Württemberg, 04.03.2004 – 6 K 103/99Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
- FG Hessen, 05.11.2024 – 8 K 339/15Zitiert von 2
- FG München, 24.07.2024 – 1 K 524/19Zitiert von 1
- BFH, 14.03.2024 – IV R 6/21Keine Ergebniskonsolidierung im Jahr der VerschmelzungZitiert von 2
66 Entscheidungen zu § 17 UmwG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 17 UmwG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/UmwG%201995/17#abs-1 (1) Der Anmeldung sind in Ausfertigung oder öffentlich beglaubigter Abschrift oder, soweit sie nicht notariell zu beurkunden sind, in Urschrift oder Abschrift der Verschmelzungsvertrag, die Niederschriften der Verschmelzungsbeschlüsse, die nach diesem Gesetz erforderlichen Zustimmungserklärungen einzelner Anteilsinhaber einschließlich der Zustimmungserklärungen nicht erschienener Anteilsinhaber, der Verschmelzungsbericht, der Prüfungsbericht oder die Verzichtserklärungen nach § 8 Abs. 3, § 9 Absatz 2, § 12 Abs. 3, § 54 Abs. 1 Satz 3 oder § 68 Abs. 1 Satz 3, ein Nachweis über die rechtzeitige Zuleitung des Verschmelzungsvertrages oder seines Entwurfs an den zuständigen Betriebsrat beizufügen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/UmwG%201995/17#abs-2 (2) Der Anmeldung zum Register des Sitzes jedes der übertragenden Rechtsträger ist ferner eine Bilanz dieses Rechtsträgers beizufügen (Schlußbilanz). Für diese Bilanz gelten die Vorschriften über die Jahresbilanz und deren Prüfung entsprechend. Sie braucht nicht bekanntgemacht zu werden. Das Registergericht darf die Verschmelzung nur eintragen, wenn die Bilanz auf einen höchstens acht Monate vor der Anmeldung liegenden Stichtag aufgestellt worden ist.