Gesetze / Umstellungsgesetz

UmstG

§ 9

Stand: 10.06.2019

Bund

Soweit dieses Gesetz und die dazu ergehenden Durchführungsverordnungen nicht etwas anderes bestimmen, begründen die nichtmeldepflichtigen Altgeldguthaben keinen Anspruch auf Umwandlung in Neugeldguthaben. Diese Altgeldguthaben erlöschen.

§ 8 § 10