§ 26 Verfügungsbeschränkungen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/UmstG/26#abs-1 (1) Die Umwandlung eines Altgeldguthabens in ein Neugeldguthaben gilt nicht als Verfügung oder Geschäft im Sinne der Gesetze Nr. 52 und 53 der Militärregierung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/UmstG/26#abs-2 (2)