Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Umlagegesetz
UmlG§ 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und ist für die jeweiligen Erhebungen der Landwirtschaftskammerumlage ab dem Jahr 2025 anzuwenden. Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Umlagegesetz vom 17. Juli 1951 (GV. NRW. S. 87), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878) geändert worden ist, außer Kraft.