Gesetze / Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung
UkraineAufenthFGV§ 3 Inkrafttreten
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/UkraineAufenthFGV/3?asof=2023-12-05#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/UkraineAufenthFGV/3?asof=2023-12-05#abs-2 (2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 4. März 2025 außer Kraft.