Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Uhrmacher/zur Uhrmacherin
UhrmAusbV 2001§ 5 Ausbildungsplan
Stand: 10.06.2019
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegen des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.