nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 5 UhrmAusbV 2001 — Ausbildungsplan

Verordnung über die Berufsausbildung zum Uhrmacher/zur Uhrmacherin

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegen des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.